Zum hinteren Augenabschnitt gehören der Glaskörper und die Netzhaut (Retina). Die Retina besteht aus vielen lichtempfindlichen Sehsinneszellen und kleidet das innere Auge aus. In ihrer Mitte befindet sich die Makula, Auf der Makula entsteht der Teil des Bildes, den wir genau ansehen. Die Makula hilft uns beispielsweise beim Lesen, beim Erkennen von Gesichtern oder auch beim Autofahren Erkrankungen in diesem Bereich können zu schweren, meist unwiederbringlichen Sehverlusten führen und das zentrale Gesichtsfeld betreffen.
Mit modernster, schmerzfreier Diagnostik und rechtzeitig einsetzenden Therapie helfen wir Ihnen, Ihr Augenlicht zu schützen.
Mit dem Alter steigt bei jedem Menschen das Risiko von Netzhauterkrankungen. Degenerative Prozesse können zu Ablagerungen, Schwellungen, Netzhautrissen oder Netzhautlöchern führen und die Sehfähigkeit gefährden. Kurzsichtige Menschen sind häufiger und früher betroffen als Normalsichtige.
Mit zunehmendem Alter schrumpft der Glaskörper allmählich. Es führt zu einer Glaskörperabhebung; der Glaskörper trennt sich von der Netzhaut. Die Glaskörperabhebung kann vollständig oder teilweise vorliegen. Es können unbedenkliche kleinere Schlieren oder Schatten, sogenannte Glaskörpertrübung, auch Mouches volantes genannt, entstehen. Diese können teilweise die klare Sicht beeinträchtigen.
Treten diese Symptome jedoch plötzlich und/oder vermehrt auf im Zusammenhang mit Lichtblitzen, so kann das die Bildung eines Netzhautlochs signalisieren, dies kann wiederrum zu einer Netzhautablösung führen. Das Absterben von Sehzellen und Erblindung sind die möglichen Folgen. Kurzsichtige Menschen sind häufiger betroffen als Normalsichtige. Eine prophylaktisches Laserbehandlung von Vorstufen der Netzhautlöcher kann einen Schutz vor einer Netzhautablösung bieten.
WAS IST EINE GLASKÖRPERABHEBUNG? | Mit zunehmendem Alter schrumpft der Glaskörper allmählich. Es führt zu einer Glaskörperabhebung; der Glaskörper trennt sich von der Netzhaut. Die Glaskörperabhebung kann vollständig oder teilweise vorliegen. Es können unbedenkliche kleinere Schlieren oder Schatten, sogenannte Glaskörpertrübung, auch Mouches volantes genannt, entstehen. Diese können teilweise die klare Sicht beeinträchtigen. |
AUF WELCHE SYMPTOME MUSS ICH ACHTEN | Treten diese Symptome jedoch plötzlich und/oder vermehrt auf im Zusammenhang mit Lichtblitzen, so kann das die Bildung eines Netzhautlochs signalisieren, dies kann wiederrum zu einer Netzhautablösung führen. Das Absterben von Sehzellen und Erblindung sind die möglichen Folgen. Kurzsichtige Menschen sind häufiger betroffen als Normalsichtige. Eine prophylaktisches Laserbehandlung von Vorstufen der Netzhautlöcher kann einen Schutz vor einer Netzhautablösung bieten. |
Die Netzhaut, die sich an der Innenseite des hinteren Augenabschnitts befindet, wird über Arteriolen (arterielle Endgefäße) mit Blut versorgt. Über Venen wird das Blut abtransportiert. Meist entstehen Gefäßverschlüsse im Auge auf dem Boden einer Gefäßveränderung in Form von Ablagerungen (Arteriosklerose). Treten hier Blutgerinnsel auf, kann das zu einem retinalem Venen- oder Arterienverschluss führen. Sie führen zum Absterben von Gewebe und zu einem mehr oder weniger großen Verlust des Sehvermögens. Bei Verschlüssen von Venen erholt sich das Sehen oft zu einem gewissen Grade wieder, Schäden bei Verschlüssen von Arterien lassen sich meist nicht rückgängig machen.
Risikofaktoren sind unter anderem hoher Blutdruck, Übergewicht, Rauchen, hohe Cholesterinwerte, Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) sowie auch Glaukom (eine Augenerkrankung mit meist zu hohem Augendruck).
Venenverschlüsse treten häufiger als Arterienverschlüsse auf. Wird das zentrale Gefäß (Zentralarterie oder Zentralvene) verschlossen, so zeigen sich die Auswirkungen an fast der gesamten Netzhaut. Meist weniger schlimm ist ein Verschluss eines kleineren Gefäßastes (Arterienast, Venenast), hier sieht man die Veränderungen nur im Versorgungsgebiet des jeweiligen Gefässes. Eine Sonderform der Arterienverschlüsse ist die Verlegung eines Gefäßes, das den Sehnerv an seiner Austrittsstelle im Auge versorgt (Anteriore ischämische Optikusneuropathie, AION). Diese Erkrankung führt meist am betroffenen Auge zur raschen Erblindung (s. AION).
Zentralvenenverschluss (ZVV)
Beim Zentralvenenverschluss (Zentralvenenthrombose, ZVT) bemerkt der Patient eine relativ rasche Sehverschlechterung auf dem betroffenen Auge. Es kommt zum Aufstau von Blut am Augenhintergrund und daher zu Blutungen an vielen Stellen der Netzhaut sowie zur Flüssigkeitsansammlung (Ödem) im Gewebe. Es kann später zu einem Sauerstoffmangel der Netzhaut und zur Gefäßneubildung auf der Netzhaut (Neovaskularisation) und der Regenbogenhaut (Rubeosis iridis) kommen. Dies kann zu erheblichen weiteren Schäden am Auge führen, vor allem gefürchtet ist das Neovaskularisations-Glaukom (eine starke Augendruckerhöhung infolge der neuen minderwertigen Gefäße).
Venenastverschluss (VAV)
Im Gegensatz zum ZVV liegt bei einem VAV nur eine Verlegung einer kleineren Vene vor. Diese ist für nur einen kleineren Teil Abtransport des Netzhautblutes verantwortlich. Es kommt aber auch hier im betroffenen Bereich zu Blutungen und zur Wassereinlagerungen (Ödem). Die Sehschärfe ist nicht immer eingeschränkt, nur dann, wenn, die Netzhautmitte (Makula) oder der Sehnervenkopf (Papille) mit einbezogen ist. Es kann aber ebenfalls, wie beim ZVV, zu weiteren Schäden und Komplikationen durch Sauerstoffmangel und Gefäßneubildung kommen.
Zentralarterienverschluss (ZAV)
Beim Verschluss der zentralen Netzhautarterie kommt zu einer plötzlichen, nahezu vollständigen Erblindung des betroffenen Auges, ohne dass Schmerzen bemerkt werden. Grund dafür ist, dass die gesamte Netzhaut nicht mehr mit Sauerstoff versorgt wird. Auch hier lagert sich Wasser im Gewebe ein (Ödem), später geht auch der Sehnerv im vorderen Bereich zugrunde und sieht dann sehr blass aus. Die Prognose ist leider sehr schlecht; in aller Regel bleibt das Auge nach einem Zentralarterienverschluss dauerhaft blind.
Arterienastverschluss (AAV)
Wenn nur eine kleinere Abzweigung der Arterie an der Netzhaut betroffen, so kommt es nur in diesem Bereich zum Sauerstoffmangel und zur Flüssigkeitseinlagerung. Daher kommt es beim AAV nur zu einer Sehverschlechterung (wenn der Verschluss in die Makula oder Teile der Papille betreffen) oder zu einem Gesichtsfeldausfall an der jeweiligen Stelle.
Anteriore ischämische Optikusneuropathie (AION) als Spezialform der Gefäßverschlüsse
Man spricht bei der AION auch vom Papilleninfarkt. Der betroffene Patient bemerkt eine plötzliche Sehverschlechterung oder sogar eine Erblindung auf dem Auge. Es kommt zu Gesichtsfeldausfällen, die dem Anteil der Schädigung des Sehnervs entsprechen. Bei dieser Erkrankung liegt ein Verschluss einer Arterie vor, die den Sehnervenkopf (Papille) mit Blut versorgt. Es kommt zur Minderversorgung und Wassereinlagerung im Bereich der Papille, sie wird dadurch aufgetrieben und unscharf begrenzt (Papilleninfarkt). In den meisten Fällen sind die Seheinschränkungen nicht wieder rückgängig zu machen.
Mit einem Sehtest wird die Sehschärfe ermittelt und kann somit das Ausmaß der Sehminderung bestimmen. Ein Amsler-Test gibt Auskunft ob eine Schwellung in der Netzhautmitte vorliegt. Die Gesichtsfelduntersuchung zeigt uns die betroffenen Nervenfaser der Netzhaut an. Das Auge wird durch Tropfen erweitert, um den Augenhintergrund zu beurteilen. Der Blutgefäßverschluss kann aufgrund des typischen Anblickes mit der Untersuchung der Netzhaut erkannt werden. Zur genauen Beurteilung kann eine optische Kohärrenztomographie (OCT) und eine Farbstoffdarstellung der Blutgefäße des Augenhintergrundes (Fluoreszenzangiographie, FLA/FAG) sinnvoll sein.
In den meisten Fällen hängen Blutgefäßverschlüsse im Auge mit Allgemeinerkrankungen zusammen. So erfolgt, oftmals eine Blutuntersuchung, Blutdruckmessung, EKG, evtl. Röntgenaufnahme des Brustbereiches, Ultraschall der Halsschlagader sowie weitere diagnostische Maßnahmen zum Ausschluss verschiedener Erkrankungen.
Speziell beim Papilleninfarkt (AION), wird immer eine Horton-Krankheit (Morbus Horton) ausgeschlossen, da es bei dieser innerhalb kurzer Zeit auch zu einer Erblindung des anderen Auges kommen kann und auch eine andere Therapie (hochdosierte Cortisongaben) zur raschen Anwendung kommen sollte.
Leider sind bei einem Arterienverschluss die Behandlungsmöglichkeiten sehr eingeschränkt und der Erfolg fraglich. Es werden notfallmäßig einige Maßnahmen versucht, z. B. die Gabe von Arzneimitteln zur Augendrucksenkung und Massage des Auges durch den Augenarzt. In den ersten 6 Stunden nach dem Ereignis kann sehr selten eine Lysetherapie zum Auflösen der Verstopfung erfolgen, wenn keine Gegenanzeigen von Seiten des Patienten bestehen.
Bei allen Arten der Gefäßverschlüsse im Auge (Venen und Arterien) wird für etwa eine Woche eine Infusionstherapie durchgeführt. Ein Sonderfall stellt der Morbus Horton dar. Da hier auch die Sehkraft des andere Auges akut gefährdet ist, wird eine Cortisonbehandlung in hoher Dosis durchgeführt.
Zeigt sich bei einem Venenverschluss eine Gefäßneubildung oder eine Flüssigkeitseinlagerung, so wird eine gezielte Lasertherapie der Netzhaut (Laserkoagulation) vorgenommen. Durch die Behandlung können Folgeschäden oft verhindert werden, in wenigen Fällen kann die Sehschärfe sogar wieder verbessert werden.
Falls im Zentrum des Auges ein Makulödem vorliegt, behandeln wir mit intravitrealer Anti-VEGF Therapie
Nach dem Verschluss einer Vene kann sich die Sehschärfe vollständig wieder erholen. In wie fern sich die Sehschärfe wieder erholen wird ist von der Ausgangsehschärfe abhängig. Sowohl bei Arterien- als auch bei Venenverschlüssen können Folgeschäden (Neovaskularisationen, Druckerhöhungen, Blutungen) auftreten. Daher sollten regelmäßig Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt erfolgen.
Nach dem Verschluss einer Arterie die das Zentrum des Sehens mit einschließt, kann in aller Regel das Sehen leider nicht wieder verbessert werden.
WIE KÖNNEN GEFÄßVERSCHLÜSSE AM AUGENHINTERGRUND ENTSTEHEN? | Die Netzhaut, die sich an der Innenseite des hinteren Augenabschnitts befindet, wird über Arteriolen (arterielle Endgefäße) mit Blut versorgt. Über Venen wird das Blut abtransportiert. Meist entstehen Gefäßverschlüsse im Auge auf dem Boden einer Gefäßveränderung in Form von Ablagerungen (Arteriosklerose). Treten hier Blutgerinnsel auf, kann das zu einem retinalem Venen- oder Arterienverschluss führen. Sie führen zum Absterben von Gewebe und zu einem mehr oder weniger großen Verlust des Sehvermögens. Bei Verschlüssen von Venen erholt sich das Sehen oft zu einem gewissen Grade wieder, Schäden bei Verschlüssen von Arterien lassen sich meist nicht rückgängig machen. |
WAS SIND DIE RISIKOFAKTOREN? | Risikofaktoren sind unter anderem hoher Blutdruck, Übergewicht, Rauchen, hohe Cholesterinwerte, Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) sowie auch Glaukom (eine Augenerkrankung mit meist zu hohem Augendruck). |
WELCHE ARTEN VON GEFÄSSVERSCHLÜSSEN DER NETZHAUT KÖNNEN AUFTRETEN? | Venenverschlüsse treten häufiger als Arterienverschlüsse auf. Wird das zentrale Gefäß (Zentralarterie oder Zentralvene) verschlossen, so zeigen sich die Auswirkungen an fast der gesamten Netzhaut. Meist weniger schlimm ist ein Verschluss eines kleineren Gefäßastes (Arterienast, Venenast), hier sieht man die Veränderungen nur im Versorgungsgebiet des jeweiligen Gefässes. Eine Sonderform der Arterienverschlüsse ist die Verlegung eines Gefäßes, das den Sehnerv an seiner Austrittsstelle im Auge versorgt (Anteriore ischämische Optikusneuropathie, AION). Diese Erkrankung führt meist am betroffenen Auge zur raschen Erblindung (s. AION). |
WIE MACHEN SICH GEFÄßVERSCHLÜSSE AM AUGENHINTERGRUND BEMERKBAR? | Zentralvenenverschluss (ZVV) Beim Zentralvenenverschluss (Zentralvenenthrombose, ZVT) bemerkt der Patient eine relativ rasche Sehverschlechterung auf dem betroffenen Auge. Es kommt zum Aufstau von Blut am Augenhintergrund und daher zu Blutungen an vielen Stellen der Netzhaut sowie zur Flüssigkeitsansammlung (Ödem) im Gewebe. Es kann später zu einem Sauerstoffmangel der Netzhaut und zur Gefäßneubildung auf der Netzhaut (Neovaskularisation) und der Regenbogenhaut (Rubeosis iridis) kommen. Dies kann zu erheblichen weiteren Schäden am Auge führen, vor allem gefürchtet ist das Neovaskularisations-Glaukom (eine starke Augendruckerhöhung infolge der neuen minderwertigen Gefäße). Venenastverschluss (VAV) Im Gegensatz zum ZVV liegt bei einem VAV nur eine Verlegung einer kleineren Vene vor. Diese ist für nur einen kleineren Teil Abtransport des Netzhautblutes verantwortlich. Es kommt aber auch hier im betroffenen Bereich zu Blutungen und zur Wassereinlagerungen (Ödem). Die Sehschärfe ist nicht immer eingeschränkt, nur dann, wenn, die Netzhautmitte (Makula) oder der Sehnervenkopf (Papille) mit einbezogen ist. Es kann aber ebenfalls, wie beim ZVV, zu weiteren Schäden und Komplikationen durch Sauerstoffmangel und Gefäßneubildung kommen. Zentralarterienverschluss (ZAV) Beim Verschluss der zentralen Netzhautarterie kommt zu einer plötzlichen, nahezu vollständigen Erblindung des betroffenen Auges, ohne dass Schmerzen bemerkt werden. Grund dafür ist, dass die gesamte Netzhaut nicht mehr mit Sauerstoff versorgt wird. Auch hier lagert sich Wasser im Gewebe ein (Ödem), später geht auch der Sehnerv im vorderen Bereich zugrunde und sieht dann sehr blass aus. Die Prognose ist leider sehr schlecht; in aller Regel bleibt das Auge nach einem Zentralarterienverschluss dauerhaft blind. Arterienastverschluss (AAV) Wenn nur eine kleinere Abzweigung der Arterie an der Netzhaut betroffen, so kommt es nur in diesem Bereich zum Sauerstoffmangel und zur Flüssigkeitseinlagerung. Daher kommt es beim AAV nur zu einer Sehverschlechterung (wenn der Verschluss in die Makula oder Teile der Papille betreffen) oder zu einem Gesichtsfeldausfall an der jeweiligen Stelle. Anteriore ischämische Optikusneuropathie (AION) als Spezialform der Gefäßverschlüsse Man spricht bei der AION auch vom Papilleninfarkt. Der betroffene Patient bemerkt eine plötzliche Sehverschlechterung oder sogar eine Erblindung auf dem Auge. Es kommt zu Gesichtsfeldausfällen, die dem Anteil der Schädigung des Sehnervs entsprechen. Bei dieser Erkrankung liegt ein Verschluss einer Arterie vor, die den Sehnervenkopf (Papille) mit Blut versorgt. Es kommt zur Minderversorgung und Wassereinlagerung im Bereich der Papille, sie wird dadurch aufgetrieben und unscharf begrenzt (Papilleninfarkt). In den meisten Fällen sind die Seheinschränkungen nicht wieder rückgängig zu machen. |
WIE WIRD DIE DIAGNOSE GESTELLT? | Mit einem Sehtest wird die Sehschärfe ermittelt und kann somit das Ausmaß der Sehminderung bestimmen. Ein Amsler-Test gibt Auskunft ob eine Schwellung in der Netzhautmitte vorliegt. Die Gesichtsfelduntersuchung zeigt uns die betroffenen Nervenfaser der Netzhaut an. Das Auge wird durch Tropfen erweitert, um den Augenhintergrund zu beurteilen. Der Blutgefäßverschluss kann aufgrund des typischen Anblickes mit der Untersuchung der Netzhaut erkannt werden. Zur genauen Beurteilung kann eine optische Kohärrenztomographie (OCT) und eine Farbstoffdarstellung der Blutgefäße des Augenhintergrundes (Fluoreszenzangiographie, FLA/FAG) sinnvoll sein. In den meisten Fällen hängen Blutgefäßverschlüsse im Auge mit Allgemeinerkrankungen zusammen. So erfolgt, oftmals eine Blutuntersuchung, Blutdruckmessung, EKG, evtl. Röntgenaufnahme des Brustbereiches, Ultraschall der Halsschlagader sowie weitere diagnostische Maßnahmen zum Ausschluss verschiedener Erkrankungen. Speziell beim Papilleninfarkt (AION), wird immer eine Horton-Krankheit (Morbus Horton) ausgeschlossen, da es bei dieser innerhalb kurzer Zeit auch zu einer Erblindung des anderen Auges kommen kann und auch eine andere Therapie (hochdosierte Cortisongaben) zur raschen Anwendung kommen sollte. |
KANN MAN EINEN GEFÄßVERSCHLUSS AM AUGE BEHANDELN? | Leider sind bei einem Arterienverschluss die Behandlungsmöglichkeiten sehr eingeschränkt und der Erfolg fraglich. Es werden notfallmäßig einige Maßnahmen versucht, z. B. die Gabe von Arzneimitteln zur Augendrucksenkung und Massage des Auges durch den Augenarzt. In den ersten 6 Stunden nach dem Ereignis kann sehr selten eine Lysetherapie zum Auflösen der Verstopfung erfolgen, wenn keine Gegenanzeigen von Seiten des Patienten bestehen. Bei allen Arten der Gefäßverschlüsse im Auge (Venen und Arterien) wird für etwa eine Woche eine Infusionstherapie durchgeführt. Ein Sonderfall stellt der Morbus Horton dar. Da hier auch die Sehkraft des andere Auges akut gefährdet ist, wird eine Cortisonbehandlung in hoher Dosis durchgeführt. Zeigt sich bei einem Venenverschluss eine Gefäßneubildung oder eine Flüssigkeitseinlagerung, so wird eine gezielte Lasertherapie der Netzhaut (Laserkoagulation) vorgenommen. Durch die Behandlung können Folgeschäden oft verhindert werden, in wenigen Fällen kann die Sehschärfe sogar wieder verbessert werden. Falls im Zentrum des Auges ein Makulödem vorliegt, behandeln wir mit intravitrealer Anti-VEGF Therapie. |
WIE SIEHT DIE PROGNOSE DER GEFÄßVERSCHLÜSSE AUS? | Nach dem Verschluss einer Vene kann sich die Sehschärfe vollständig wieder erholen. In wie fern sich die Sehschärfe wieder erholen wird ist von der Ausgangsehschärfe abhängig. Sowohl bei Arterien- als auch bei Venenverschlüssen können Folgeschäden (Neovaskularisationen, Druckerhöhungen, Blutungen) auftreten. Daher sollten regelmäßig Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt erfolgen. Nach dem Verschluss einer Arterie die das Zentrum des Sehens mit einschließt, kann in aller Regel das Sehen leider nicht wieder verbessert werden. |